Backgroundimage mit Deckenbrandmelder

Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte
Ab einer Betriebsgröße von 2000 m² oder durch Auflage der Behörden wird die Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten gefordert.
Unsere Mitarbeiter sind als Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003 ausgebildet und übernehmen für Sie den Brandschutzbeauftragten.
Wir machen für Sie die
  • regelmäßige Begehungen der Betriebsstätte
  • Ausbildung der Mitarbeiter (Brandschutzhelfer)
  • Unterweisung der Mitarbeiter (jährlich)
  • Erstellung der Dokumentation, Brandschutzordnung, etc.
  • Beratung in allen Brandschutzangelegenheiten.

Prüfungen im Rahmen des Brandschutzes
Wir prüfen Ihre
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Brandschutzklappen
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Brandschutztüren und -tore